Ausstattung
Das von 40.000 m² mediterranem Land umgebene Fincahotel bietet zehn Lofts, welche sich innerhalb der Anlage verteilen, sowie ein Restaurant. Außen befinden sich eine großzügige Gartenanlage mit zwei Pools, Sonnenterrassen sowie ein Whirlpool.
Unterbringung
Juniorsuite
Die elegant gestalteten Juniorsuiten bieten einen kombinierten Wohn-/Schlafbereich mit einem gemütlichen Sitzbereich, Dusche/WC, Kitchenette, Klimaanlage, Schlafsofa, TV, Minibar und einen Safe (JS2). Zimmergröße ca. 45 m².
Upper Loft
Ausgestattet mit einem Schlafzimmer, Dusche/WC, einem Wohnbereich mit Schlafsofa, einer Kitchenette, Kamin, Klimaanlage, Minibar, TV, Safe sowie einer geräumige Terrasse (2LU). Zimmergröße 45 m².
Super Loft
Ausgestattet mit zwei Schlafzimmern, Dusche/WC, einem separaten Wohnbereich, Kitchenette, Klimaanlage, Minibar, TV sowie einem Safe (SL4). Zimmergröße ca. 80 m².
Mega Loft
Bei gleicher Ausstattung wie die Upper Lofts bieten diese drei Schlafzimmer, zwei Bäder sowie zwei Wohnzimmer (ML6). Zimmergröße ca. 90 m².
Hinweis
Hunde sind auf Anfrage erlaubt.
Behindertengerechte Zimmer werden nicht angeboten.
Babybetten sind gegen Gebühr verfügbar.
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Tourismussteuer, vergleichbar einer Kurtaxe, die vom Gast vor Ort zu entrichten ist.
Je nach Hotelkategorie EUR 0,50-EUR 4 (zzgl. MwSt.) pro Tag/Person ab 16 Jahren.
Ab dem 9. Aufenthaltstag in gleicher Unterkunft reduziert sich Abgabe um 50%.
In der Nebensaison (1.11.-30.4.) reduziert sich die Abgabe um 75%.
Kontaktdaten:
loftOtel canet
Crta. de Esporles, KM1
E-07190 Esporles
Spanien/Mallorca
Tel. +34 686 804673
Mail. info@lofthotelcanet.com
Zusätzlicher Hinweis
Eine Tourismussteuer, vergleichbar einer Kurtaxe, ist vom Gast vor Ort zu entrichten.
Je nach Hotelkategorie beträgt sie € 2,20-4,40 € (zzgl. MwSt.) pro Tag/Person ab 16 Jahren.
Ab dem 9. Aufenthaltstag in der gleichen Unterkunft reduziert sich die Abgabe um 50%.
In der Nebensaison (1.11.-30.4.) reduziert sich die Abgabe um 75%.
Alleinreisende Minderjährige sind nicht erlaubt. Werden Minderjährige durch Erwachsene begleitet, welche nicht erziehungsberechtigt ist, so ist der Reiseanmelder verpflichtet, hierzu vor Abschluss der Buchung etwaige zusätzlich geltende Bedingungen über schauinsland-reisen oder dem Reisebüro zu erfragen.